Wir sind Fachanwälte für Verkehrs-, Arbeits- und Versicherungsrecht.
Die Bezeichung Fachanwalt wird nur verliehen, wenn die Fachkenntnis durch theoretische und praktische Nachweise dargelegt wird. Außerdem verpflichten wir uns als Fachanwälte zur ständigen und umfassenden Fortbildung.
Frau Rechtsanwältin Stubbmann hat durch die Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnumngseigentumsrecht besondere theoretische Kenntnisse auf dem Rechtsgebiet erworben und die für die Fachanwaltschaft erforderlichen Leistungskontrollen erfolgreich absolviert.